Insolvenzberatung für Gläubiger
Damit Sie bereits im Vorfeld vor den Auswirkungen möglicher Insolvenzen Ihrer Geschäftspartner geschützt sind, empfiehlt es sich, Ihre Verträge und verwendeten AGB`s zu überprüfen. Haben Sie z.B. Eigentumsvorbehalte wirksam und insolvenzfest vereinbart, so können Sie sicherstellen, keine bösen Überraschungen zu erleiden und mit Ihren Ansprüchen auf eine Quote angewiesen zu sein. Die Durchsicht Ihrer Regelwerke verbunden mit entsprechenden Empfehlungen übernehmen wir gerne.
Als Gläubiger eines insolventen Geschäftspartners stehen Sie in der Regel einer ungewohnten Situation gegenüber. Es gilt, Ihre Ansprüche effektiv und schnell durchzusetzen. Gerade zu Beginn eines Insolvenzverfahrens kommt es für Sie bei einer weiteren Zusammenarbeit mit dem insolventen Unternehmen darauf an, Vereinbarungen zu schließen, die die Bezahlung Ihrer Lieferungen und Leistungen gewährleisten. Hierzu sind detaillierte Kenntnisse des Insolvenzrechts und der praktischen Umsetzung notwendig. Wir haben langjährige Erfahrung in der Arbeitsweise von Insolvenzverwaltern und können Ihnen effektiv zu Lösungen verhelfen.
Ihnen als Gläubiger stehen weitreichende Rechte zur Wahrnehmung Ihrer Interessen zu. Wir zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf und vertreten Sie in Gläubigerversammlungen. Insbesondere werden wir als Mitglied in Gläubigerausschüssen für Sie tätig. Diese anspruchsvolle Tätigkeit dient der Einflussnahme auf den Ablauf des Insolvenzverfahrens sowie der Überwachung der Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
Tätigkeiten