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Corinne Rennert-Bergenthal

Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Wirtschaftsprüferin

Profil

Beratung und Analyse von Unternehmen

Beratung und Analyse von Unternehmen

Erwerb eines insolventen Unternehmens

Beratung für Geschäftsleiter/

Aufsichtsgremien und Gesellschafter

Beratung und Analyse von Unternehmen

Für Sie als verantwortliche Organe von Unternehmen gehört die Krisenfrüherkennung zu den wesentlichen Aufgaben der Unternehmensführung. Hierzu sollte in Ihrem Unternehmen eine Erfassung und Auswertung der relevanten Kennzahlen erfolgen. So können Sie frühzeitig die geeigneten Maßnahmen einleiten. Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Mitarbeitern bei der Einrichtung eines auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnittenen Berichtssystems.

Sollte es dennoch zu einer wirtschaftlichen Krise kommen, werden Sie mit vielen neuen und ungewohnten Aufgaben konfrontiert, die Sie zusätzlich zu dem laufenden Tagesgeschäft bewältigen müssen. Umstrukturierungen und der Verkauf von Beteiligungen/Betriebsteilen sind zu prüfen. Die Anforderungen der unterschiedlichen Interessengruppen wie Arbeitnehmer/Banken/Lieferanten an das Unternehmen sind in Einklang zu bringen. Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes muss neben den operativen Maßnahmen gerade auch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beachten. Nur ein abgestimmtes Gesamtkonzept kann Sie zum Erfolg führen. Unsere interdisziplinär arbeitenden Teams sind mit diesen Herausforderungen bestens vertraut und unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung eines Sanierungskonzeptes. Wir helfen Ihnen bei der Investorensuche und der Kommunikation mit den Beteiligten.

Bei der Erstellung eines Sanierungsplanes sollten auch die in der Insolvenzordnung vorgesehenen Optionen in Betracht gezogen werden. Eine wesentliche Funktion der Insolvenzordnung besteht in der Sanierung von Unternehmen. Diese Aufgabe wird derzeit durch den Gesetzgeber weiter gestärkt. Die Möglichkeiten, ein Unternehmen im Rahmen einer Eigenverwaltung durch einen Insolvenzplan zu führen und schnell zu sanieren, werden ausgebaut.

Wesentlich für einen Sanierungserfolg ist, dass Sie sich frühzeitig mit den unterschiedlichen Optionen vertraut machen und Maßnahmen einleiten. Umso mehr Zeit für die Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes zur Verfügung steht, umso erfolgreicher verlaufen Sanierungen. Sie behalten das Heft in der Hand. Wir haben in unserer Praxis bereits sämtliche Sanierungsoptionen begleitet und kennen die Handlungsspielräume der beteiligten Akteure. Wir unterstützen Sie in diesen Krisenzeiten gerne auch bis hin zur Übernahme von Interimspositionen.

Tätigkeitsbereiche

  • Einführung von Controllinginstrumenten
  • Erstellung und Umsetzung von Sanierungsplänen und –gutachten (IDW S 6)
  • Unterstützung bei Investorensuche
  • Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen
  • Übernahme von Interimspositionen auch bei Eigenverwaltungen

Erwerb eines insolventen Unternehmens

Sollten Sie am Erwerb eines insolventen Unternehmens interessiert sein, gilt es, vielfache Aspekte zu beachten. So sollen Haftungen für mögliche Altschulden des Unternehmens vermieden werden und dies insbesondere im Bereich einer steuerrechtlichen Haftung. Wir haben Insolvenzpläne erstellt und umgesetzt und kennen deren Problematiken für den Erwerber. Wir können das Haftungsrisiko einschätzen und Ihnen angepasste Handlungsoptionen aufzeigen.

Bei der Übernahme von Arbeitnehmern spielt vor allem die Vorschrift des § 613 a BGB eine wesentliche Rolle. Hier bietet das Insolvenzrecht dem Insolvenzverwalter diverse Möglichkeiten im Bereich des Abschlusses von Sozialplänen und Interessenausgleichen auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen. Wir kennen die Handlungsoptionen des Insolvenzverwalters und können Sie so kompetent bei den Verhandlungen begleiten.

  • Durchführung der Due Diligence
  • Unternehmensbewertung
  • Vertragserstellung und –prüfung
  • Erstellung und Prüfung von Insolvenzplänen

 

Beratung für Geschäftsleiter/Aufsichtsgremien und Gesellschafter

Auf Sie als Vorstand/Geschäftsführer sowie Aufsichtsrat kommen im Krisenfall des Unternehmens ungewohnte aber äußerst haftungsträchtige Pflichten zu. Sie haben die Zahlungsfähigkeit sowie eine mögliche Überschuldung ständig zu überwachen und entsprechende Finanz- und Liquiditätsplanungen zu führen. Mögliche Sanierungskonzepte sind zu erstellen und die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Sollte eine Insolvenz nicht zu vermeiden sein, müssen Sie zur Vermeidung einer strafrechtsbewährten Insolvenzverschleppung rechtzeitig einen wirksamen Insolvenzantrag stellen. Wir unterstützen Sie durch die zügige Prüfung möglicher Insolvenzgründe und Erstellung notwendiger Gutachten. Wir achten darauf, dass Sie ihre gesetzlichen Pflichten einhalten. Langwierige Strafverfahren und Schadenersatzprozesse werden so vermieden. Sollte es bereits zu einer Inanspruchnahme gekommen sein, haben wir ausgewiesene Strafrechtsexperten, die Sie bei der Abwehr beraten und begleiten. Dies gilt selbstverständlich auch für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.

Die Pflicht zur Stellung eines rechtzeitigen Insolvenzantrags trifft aufgrund einer Gesetzesänderung auch Aufsichtsräte und Gesellschafter von Unternehmen soweit die Geschäftsführung nicht mehr im Amt ist. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung die Pflichten der Aufsichtsräte ausgedehnt. Diese müssen die Geschäftsleitung zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen vermehrt überwachen. Wir können Ihnen die Haftungsfallen aufzeigen und helfen, diese zu vermeiden.

Sie als Gesellschafter haben Ihrem Unternehmen häufig Darlehen gewährt oder persönliche Sicherheiten zugunsten Ihres Unternehmens übernommen. Üblicherweise haben Sie auch Firmengrundstücke an Ihr Unternehmen vermietet. In der Krise des Unternehmens werden Ihre Rechte durch die Insolvenzordnung stark eingeschränkt. Je früher Sie uns ansprechen, um so besser können wir Ihre Interessen durch entsprechende Handlungsempfehlungen sichern.

  • Gutachten zur Feststellung der Insolvenzantragspflicht
  • Beratung und Handlungsempfehlungen hinsichtlich Haftungsfragen
  • Abwehrberatung bei strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Ansprüchen
  • Vermeidung von Rückforderungsansprüchen gegen Gesellschafter