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Corinne Rennert-Bergenthal

Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Wirtschaftsprüferin

Profil

Insolvenzdienstleistungen für Insolvenzverwalter

Insolvenzdienstleistungen für Insolvenzverwalter

Insolvenzsteuerrecht

Insolvenzdienstleistungen für Insolvenzverwalter

Die Ansprüche an den Insolvenzverwalter bei der Sanierung und Abwicklung von Unternehmen steigen ständig. Wir helfen ihnen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen mit unserer langjährigen Erfahrung bei allen Aspekten Ihrer Tätigkeit. Oberstes Gebot ist für uns eine effiziente, kostengünstige, schnelle und damit für die Gläubiger optimale Abwicklung. Wir unterstützen Sie von Beginn des Verfahrens an durch eine schnelle Liquiditätsplanung zur Absicherung der Beriebsfortführung. Daneben können wir die laufenden Aufträge des Unternehmens für Sie bewerten. Sie erhalten eine Entscheidungsgrundlage für die Verhandlung und Fortführung von Projekten.

Während des Verfahrens helfen wir Ihnen in allen Bereichen der Rechnungslegung (insolvenzrechtlich, handelsrechtlich, steuerlich). Durch unsere IT Spezialisten und weitere Kooperationspartner können wir auch große Datenmengen erfassen. Diese werden in einem einzigen Schritt für alle Regelwerke aufbereitet. Wir haben mehrfach Gutachten zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung erstellt, die als Grundlage für Ansprüche gegen die Geschäftsleitung gedient haben.

Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren können wir kompetent durch unser Netzwerk MSI Global Alliance begleiten. Wir haben mehrfach Unternehmen im Ausland durch Umstrukturierungen saniert und so eine erfolgreiche Veräußerung zu Gunsten der Insolvenzmasse ermöglicht.

Ihre Ziele an eine qualitative hochwertige Insolvenzverwaltung sind der Maßstab für unsere Tätigkeit. Wir arbeiten in interdisziplinären Teams mit ensprechenden Fachanwälten und zertifizierten Fachberatern. Die ständige Fortbildung unserer Mitarbeiter ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Tätigkeitsbereiche

  • Liquiditätsplanung und –überwachung
  • Erstellung und Prüfung von Fortführungs und –Sanierungskonzepten
  • Auftragsbewertungen
  • Übernahme von Interimsgeschäftsführungen
  • Erstellung und Prüfung von Insolvenzplänen
  • Rechnungslegung des Insolvenzverwalters
  • Übernahme der steuerlichen Abwicklung
  • Gutachten zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung und von Anfechtungsansprüchen

Insolvenzsteuerrecht

Das Insolvenzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren zu einer immer größeren Herausforderung entwickelt. Die Anforderungen durch neue Gesetze und BFH-Rechtsprechung sowie seitens der Finanzverwaltungen an Sie als Insolvenzverwalter werden komplexer und aufwendiger. Gerade die fehlende Verzahnung von Steuerrecht und Insolvenzordnung erschwert die Handhabung. Beide Rechtsgebiete müssen in Einklang gebracht werden und dies innerhalb des Spannungsfeldes einer größtmöglichen Gläubigerbefriedigung einerseits und der Vermeidung von Haftungsrisiken für Sie als Verwalter andererseits. Detaillierte Kenntnisse beider Bereiche sind daher für eine erfolgreiche Bearbeitung notwendig.

Wir haben langjährige Erfahrung in der steuerlichen Abwicklung von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen bis hin zur Abwicklung internationaler Konzerne. In unserem Steuerteam sind auf das Insolvenzrecht spezialisierte Steuerberater (Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung) sowie Fachanwälte tätig. Wir haben stets eine effiziente und kostenbewusste Bearbeitung vor Augen.

Unsere Erfahrung auf diesem Gebiet hat es in vielen Fällen ermöglicht, Zuflüsse für die Insolvenzmasse zu generieren und Tabellenforderungen erfolgreich abzuwehren. Damit konnten wir zu einer höheren Insolvenzquote beitragen.

Tätigkeitsbereiche

  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen und natürliche Personen
  • Erstellung von Steuerbilanzen (auch unter Berücksichtigung des Konzernsteuerrechts)
  • Erstellung von vereinfachten betrieblichen Gewinnermittlungen
  • Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Einrichtung der Buchführung zur Erfüllung steuerlicher Pflichten
  • Begleitung von Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Prüfung von Forderungsanmeldungen und Aufrechnungen
  • Vertretung bei der Abwehr von Haftungsinanspruchnahmen
  • Vertretung bei Rechtsbehelfs- und Klageverfahren