ADK berät Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickelt zusammen mit ihnen Lösungen für ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Untrennbarer Bestandteil unserer Tätigkeit ist das Auftreten im Gerichtssaal. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in allen Instanzen, in Kündigungsschutzverfahren ebenso wie in Beschlussverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Führungskräften bei der Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen.
Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Renten- und Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
Um Fragen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts geht es für Sie, wenn Sie z. B. einen Antrag gestellt haben auf:
Bei der Vertretung gegenüber der Berufsgenossenschaft klärt ADK Fragen auf Leistungen aus Berufskrankheiten. ADK prüft Ihren Anspruch entweder auf eine zeitlich befristete oder eine zeitlich unbefristete Rente.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist oft die Frage zu klären, ob die gesetzliche Krankenkasse bestimmte Heilbehandlungen übernehmen muss oder nicht.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind Fragen des Wegeunfalls, des Arbeitsunfalls und der Anerkennung von Berufskrankheiten relevant.
Im Bereich der Pflegeversicherung richten sich die Verfahren hauptsächlich auf die Fragestellung der Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe.
Häufig wird der Antrag auf eine bestimmte Leistung abgelehnt. Das heißt aber noch lange nicht, dass diese negative Entscheidung auch zu Recht ergangen ist. In einem vertraulichen Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen. Wir werden Ihnen danach klar aufzeigen, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten es für Sie gibt und Sie in den weiteren Schritten für das gewünschte Vorgehen vertreten.
Alexander Wilsing, Rechtsanwalt