Dem Baurecht und Architektenrecht kommt innerhalb der Rechtsberatung eine große Bedeutung zu, da die Kapitalbindung sehr hoch ist und Bauherren, Bauträger und Architekten sowie Ingenieure in einem hohen Risiko stehen.
ADK berät Sie umfassend in allen nachfolgend aufgeführten Bereichen:
Bauvertragsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen aller Art (VOB/B-Verträge, GU-, GÜ- und GMP-Verträge, Werkverträge)
- Beratung und Interessenvertretung bei Baumängeln und Bauschäden
- Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
- Claim-Management: Durchsetzung von Werklohn- u. Nachtragsforderungen aller Art
- Baubegleitende Beratung bei Ermittlung/Kalkulation bauvertraglicher Forderungen
Recht der Architekten und Ingenieure
- Gestaltung und Prüfung von Architekten- u. Ingenieurverträgen
- Durchsetzung von Architektenhonorarforderungen
- Vertretung in allen Fragen der Architekten-Haftung
Vergaberecht
- Beratung und Betreuung bei der öffentlichen Auftragsvergabe
Öffentliches Baurecht
- Beratung und Interessenvertretung in allen Fragen des öffentlichen Baurechts
Immobilienrecht/Liegenschaftsrecht
- Beratung von Investoren bei Immobilien-Erwerb und Projektsteuerung
Bauträgerrecht
- Gestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen
Internationales Baurecht
- Beratung bei grenzüberschreitenden Verträgen
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Merbeck, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht (Dormagen)