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Reinhard Hahn

Rechtsanwalt

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Familienrecht und Erbrecht

ADK steht Ihnen in allen Fragen des Familienrecht und Erbrechts zur Seite.

Dabei sind die Realisierung zielführender Konzepte für einvernehmliche Auseinandersetzungen sowie die Führung gerichtlicher Streitigkeiten und andererseits die Prozessvermeidung von vorrangiger Bedeutung.

Sämtliche Fragestellungen werden - falls erforderlich - selbstverständlich in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit unseren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern erörtert und gemeinsam gelöst.

Mit der Erfahrung von mehr als 30 Jahren Tätigkeit im Familien- und Erbrecht vertreten wir Ihre Interessen in Scheidungsverfahren und allen damit verbundenen Folgestreitigkeiten, wie Ehegatten- und Kindesunterhalt, Güterrecht, Kindschaftsrecht, Versorgungsausgleich und alle weiteren mit der Beendigung einer Ehe verbundenen Themen.

In gleicher Weise helfen wir verantwortungsvoll in der Lösung erbrechtlicher Probleme.

Dies umfasst die Beratung vor dem Erbfall (Nachlassplanung) ebenso wie diejenige nach dem Erbfall und kümmern uns für Sie um den gesamten Bereich der verfahrensrechtlichen Bearbeitung von Erbschaftsfällen (Erbansprüche, Pflichtteilsansprüche, Pflichteilsergänzungsansprüche, Testamentsgestaltung usw.).

Hüten Sie sich in familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen vor Beratern, für die der gerichtliche Streit mehr im Vordergrund steht, als die verantwortungsvolle Suche nach Lösungskonzepten.

Ihr Ansprechpartner:

Reinhard Hahn, Rechtsanwalt, Familienrecht und Erbrecht (Dormagen)