ADK berät und vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht können wir eine langjährige Erfahrung vorweisen, die es uns ermöglicht, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet und effektiv zu vertreten. Wir unterstützen Sie kompetent in allen Rechtsfragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Auch im Recht des Wohneigentums ist eine umfassende Beratung unerlässlich: sei es für den einzelnen Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder den Verwalter. ADK berät Sie nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickelt zusammen mit Ihnen Lösungen für Ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten des Wohnungseigentumsrechts.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Mietrecht:
- Prüfung und Gestaltung des Miet- bzw. Pachtvertrages
- Untervermietung
- Mietzins- und Betriebskostenforderungen
- Freigabe der Kaution
- Begründung oder Abwehr von Mieterhöhungen
- Mängel der Mietsache. Minderung und Schadensersatz
- Betriebskostenabrechnungen
- fristlose und fristgemäße Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
- Beendigung des Miet-/Pachtverhältnisses durch Aufhebungsvereinbarung
- Rückgabe des Mietobjektes, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz
- Räumung des Mietobjektes und vollstreckungsrechtliche Durchsetzung
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im WEG-Recht sind:
- Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechte und Pflichten aus Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum
- Nutzung des Gemeinschaftseigentums
- Gestaltung und Veränderung des Sondereigentums
- Eigentümerversammlung und Beschlusskompetenz
- Bestellung und Abberufung des Verwalters, Verwaltervertrag, Haftung des WEG-Verwalters, Wirtschaftsplan und Rechnungslegung
- Verwalterzustimmung bei Eigentumswechsel
- Wohngeldverfahren und Entziehung des Wohnungseigentums
- Beschlussanfechtungsverfahren
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Wilsing, Rechtsanwalt (Dormagen)